Zusätzlich zu einer operativ oder
endovaskulär zu versorgenden Karotisstenose muss eine vor- oder
nachgeschaltete Stenose der ipsilateralen Strombahn (über 70%)
vorliegen. Eine Doppelstenose an der extrakraniellen ACI ist nicht
gemeint. Zur Sicherung der Diagnose muss eine Angiographie
durchgeführt worden sein. Die Läsion bzw. der anatomische
Befund muss vor dem Eingriff bekannt gewesen sein und zur
Karotisrevaskularisation auf dieser Seite geführt haben.