Der „diagnostizierende Standort“ entspricht
dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose
gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 =
Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende,
sondern der diagnostizierende Standort gemeint.
Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im
Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und
freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als
Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der
„diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die
betreffende Diagnose gestellt wird.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der
„diagnostizierende Standort“ mit einer eindeutigen
laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die
Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus
über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen
Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist
der Wert "00" zu übermitteln.
Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll
dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.