Jegliche Sauerstoffzufuhr von mehr als 30 Minuten
über 21
% soll dokumentiert werden vom Tage des Beginns bis zum
Tage
der endgültigen Beendigung. Eine Sauerstoffzufuhr, die nur
perioperativ oder kurzzeitig (bis zu 30 Minuten) z.B. während der
Erstversorgung notwendig ist, wird hier nicht dokumentiert.