Änderungen in den Ausfüllhinweisen im Vergleich zur Vorgängerversion
Stand: 31. Juli 2018 (QS-Spezifikation 2019 V01)
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Datensatz Zeile Bezeichnung Neuer Text Alter Text
09/1
52.8
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
09/2
27.3
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
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35.8
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
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29.1
Wie hoch ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod innerhalb der nächsten 5 Jahre (berechnet mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner)?
Hier ist das mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner berechnete Ergebnis zu dokumentieren. Die Verwendung des HCM-Risiko-SCD-Rechners wird in den ESC-Leitlinien zum Management von Patienten mit ventrikulären Arrhythmien und zur Prävention des plötzlichen Herztods (2015) sowie in den ESC-Leitlinien zu Diagnose und Management der Hypertrophen Kardiomyopathie (2014) empfohlen (Originalarbeit: O'Mahony, C et al. (2014): A novel clinical risk prediction model for sudden cardiac death in hypertrophic cardiomyopathy (HCM Risk-SCD). European Heart Journal 35: 2010-2020).
Hier ist das mit dem HCM-Risiko-SCD-Rechner berechnete Ergebnis zu dokumentieren. Die Verwendung des HCM-Risiko-SCD-Rechners wird in den ESC-Leitlinien zum Management von Patienten mit ventrikulären Arrhythmien und zur Prävention des plötzlichen Herztods (2015) sowie in den ESC-Leitlinien zu Diagnose und Management der Hypertrophen Kardiomyopathie (2014) empfohlen (Originalarbeit: O’Mahony, C et al. (2014): A novel clinical risk prediction model for sudden cardiac death in hypertrophic cardiomyopathy (HCM Risk-SCD). European Heart Journal 35: 2010-2020).
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61.8
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
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27.3
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
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postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
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postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
CHE
3
besonderer Personenkreis
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw. Datensatzbeschreibung KVDT
-
CHE
7
behandelnder Standort (OPS)
Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.

Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.

Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren.

Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.

Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.
-
CHE
9
Betriebsstättennummer
Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
-
CHE
10
Nebenbetriebsstättennummer
Hier ist für Belegärzte die NBSNR der Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die ärztliche Leistung erbracht wurde.
-
CHE
13
Geburtsdatum
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
-
CHE
14
Geschlecht
Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
-
CHE
17
Prozedur während des stationären Aufenthaltes
In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter OPS-Kodes über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer Relevanz. Die Liste der dokumentationspflichtigen Kodes ist dem Schlüssel "Prozeduren während des stationären Auefenthalts CHE" zu entnehmen. Für jeden OPS-Kode gemäß Entlassungsanzeige ist ein eigener Teildatensatz anzulegen.

Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2019 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen OPS-Katalog zudokumentieren, wenn derPatientam 31.12.2018 aufgenommenworden ist.
-
CHE
19
Wann – in Bezug auf die Cholezystektomie – wurde der Patient transfundiert?
Für die erste Bluttransfusion ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie stattgefunden hat („Present before Operation“).

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Transfusionen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 gegeben wurden.
-
CHE
20
Diagnose(n)
In diesem Verfahren ist die Angabe bestimmter ICD-Kodes über die auslösenden Kodierungen hinaus von besonderer Relevanz. Die Liste der dokumentationspflichtigen Kodes ist dem Schlüssel "Diagnosen des stationären Aufenthalts CHE" zu entnehmen.

Achtung! Diese Information soll automatisch aus den stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.

Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2019 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2018 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2018 aufgenommen worden ist.
-
CHE
21
Streptokokkensepsis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
22
Sonstige Sepsis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
23
Erysipel: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
24
Akute Blutungsanämie: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
25
Akute hämorrhagische Gastritis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
26
Sonstige akute Gastritis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
27
Akute Peritonitis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
28
Sonstige Peritonitis: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
CHE
29
Perforation des Gallengangs: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
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CHE
30
Fistel des Gallengangs: War die Diagnose vor der Cholezystektomie bekannt?
Für die Diagnose ist zu dokumentieren, ob diese bereits vor der Cholezystektomie bekannt war („Present before Operation“).

Beim Auftreten von mehreren Ereignissen ist dieses Feld nur einmalig beim Bekanntwerden der ersten für das Datenfeld relevanten Diagnose auszufüllen.

Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung

Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QSDokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.

Beispiel:
1. Krankenhausaufenthalt vom 5.1.2019 bis zum 10.1.2019
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.1.2019 bis zum 20.1.2019
Es sind auch Diagnosen anzugeben, die zwischen dem 15.1.2019 und 20.1.2019 vorlagen.
-
HEP
69
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
KEP
47
postoperative Wundinfektion
Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
Allgemeine Prinzipien der KISS-Definitionen für nosokomiale Infektionen

Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.

Infektionen, bei denen die ersten Infektionszeichen bereits vor Aufnahme in das Krankenhaus oder an Tag 1 (Aufnahmetag) oder Tag 2 des Krankenhausaufenthaltes vorhanden sind, werden nicht als nosokomiale, sondern als mitgebrachte Infektionen klassifiziert.
NWIF
11
Liegt oder lag während des stationären Aufenthaltes mindestens eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vor?
Es kann sich um das Gebiet einer Operation aus diesem Krankenhausaufenthalt oder einer vorangegangenen stationären oder ambulanten Operation handeln. Das Datenfeld bezieht sich nur auf Infektionen in Wundgebieten nach perkutaner oder transrektaler Schnitt-Operation und sich hieraus ggf. entwickelnder Sepsis. Infektionen nach endoskopischen Eingriffen oder (Stanz-)Biopsien oder Harnkathetern etc. bleiben ausgeschlossen.

Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.
Pin-Infektionen in Form von kutanen Mikroabszessen bei einem Fixateur externe sind nicht als postoperative Wundinfektion zu werten.
Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst.

Dieses Feld ist mit „nein“ zu beantworten, wenn:

•    in den letzten 4 Monaten keine Operation stattgefunden hat.

    Bei Operationen, die nicht über das Kapitel 5 (5-01...5-99) „Operationen“ des OPS-Katalogs kodiert werden, darf hier ebenfalls „nein“ angegeben werden.

    Dies gilt auch für:

    •    nicht operative therapeutische Maßnahmen (Kapitel 8 OPS-Katalog)

    •    endoskopische Operationen (außer nach laparoskopischen Operationen) und Operationen durch natürliche Körperöffnungen

    •    (Stanz-) Biopsien

    •    Blasenkatheter, ZVK-Anlage, peripheren Zugang, Port

•    eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

•    es unklar ist, ob eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

Bei „nein“ kann der Dokumentationsbogen direkt abgeschlossen werden.

Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten, wenn:

•    eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

Die Frage nach einer postoperativen Wundinfektion gründet sich auf ein ärztliches Urteil, das in der Patientenakte dokumentiert sein muss.

Gemeint sind postoperative Wundinfektionen, die sich aufgrund einer Operation entwickelt haben, die während des aktuellen stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde

ODER

die während eines vorangegangenen ambulanten oder stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob die Operation im eigenen Haus erbracht wurde.

Eine Prüfung, ob bestimmte Tracer-Operationen in einem definierten Zeitintervall vorlagen, ist hier nicht durchzuführen. Dies geschieht durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen.


Die Definition der postoperativen Wundinfektion gilt analog den KISS-Definitionen des NRZ, wobei der nosokomiale Aspekt einer postoperativen Wundinfektion erst durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen berücksichtigt wird.
Eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) ist nur dann anzugeben, wenn ein kausaler Bezug zur Operation als wahrscheinlich angesehen wird (primäre postoperative Wundinfektion). Haben die Infektion im früheren OP-Gebiet oder die postoperative Sepsis eine andere Genese (sekundärer Infektherd im OP-Gebiet bei anderer Infektion, z.B. ZVK-Bakteriämie, Harnwegsinfekt, Pneumonie etc./Infektion durch postoperativen Unfall/Endokarditis nach Zahnextraktion oder Polypektomie im Dickdarm, systemische Infektionskrankheiten etc.), so liegt keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vor.

Es kann sich um das Gebiet einer Operation aus diesem Krankenhausaufenthalt oder einer vorangegangenen stationären oder ambulanten Operation handeln. Das Datenfeld bezieht sich nur auf Infektionen in Wundgebieten nach perkutaner oder transrektaler Schnitt-Operation und sich hieraus ggf. entwickelnder Sepsis. Infektionen nach endoskopischen Eingriffen oder (Stanz-)Biopsien oder Harnkathetern etc. bleiben ausgeschlossen.

Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen worden sein. Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut, Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne klinische Symptome) ist keine Infektion.
Pin-Infektionen in Form von kutanen Mikroabszessen bei einem Fixateur externe sind nicht als postoperative Wundinfektion zu werten.
Entzündungen nicht infektiöser Genese (z.B. alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht erfasst.

Dieses Feld ist mit „nein“ zu beantworten, wenn:

•    in den letzten 4 Monaten keine Operation stattgefunden hat.

    Bei Operationen, die nicht über das Kapitel 5 (5-01…5-99) „Operationen“ des OPS-Katalogs kodiert werden, darf hier ebenfalls „nein“ angegeben werden.

    Dies gilt auch für:

    •    nicht operative therapeutische Maßnahmen (Kapitel 8 OPS-Katalog)

    •    endoskopische Operationen (außer nach laparoskopischen Operationen) und Operationen durch natürliche Körperöffnungen

    •    (Stanz-) Biopsien

    •    Blasenkatheter, ZVK-Anlage, peripheren Zugang, Port

•    eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

•    es unklar ist, ob eine Operation stattgefunden hat, aber keine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

Bei „nein“ kann der Dokumentationsbogen direkt abgeschlossen werden.

Dieses Feld ist mit „ja“ zu beantworten, wenn:

•    eine postoperative Wundinfektion (Surgical Site Infection) vorliegt.

Die Frage nach einer postoperativen Wundinfektion gründet sich auf ein ärztliches Urteil, das in der Patientenakte dokumentiert sein muss.

Gemeint sind postoperative Wundinfektionen, die sich aufgrund einer Operation entwickelt haben, die während des aktuellen stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde

ODER

die während eines vorangegangenen ambulanten oder stationären Aufenthaltes durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob die Operation im eigenen Haus erbracht wurde.

Eine Prüfung, ob bestimmte Tracer-Operationen in einem definierten Zeitintervall vorlagen, ist hier nicht durchzuführen. Dies geschieht durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen.


Die Definition der postoperativen Wundinfektion gilt analog den KISS-Definitionen des NRZ, wobei der nosokomiale Aspekt einer postoperativen Wundinfektion erst durch die Bundesauswertungsstelle nach patientenbezogener Verknüpfung mit Sozialdaten bei den Krankenkassen berücksichtigt wird.
PCI
5
besonderer Personenkreis
Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12 Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw. Datensatzbeschreibung KVDT
-
PCI
12
Nebenbetriebsstättennummer
Hier ist für Belegärzte die NBSNR der Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die ärztliche Leistung erbracht wurde.
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