Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020
gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2019 aufgenommen worden ist.