Der „entbindende Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode (z.B. 9-260 = Überwachung und Leitung
einer normalen Geburt) erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der
Geburtsdokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten
und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als
Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der
„entbindende Standort“ ist der Standort, an dem die
Entbindung stattfindet, z.B. im Entbindungsraum, im Kreißsaal
oder im OP. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und
Leistungsverschlüsselung direkt vor Ort, z.B. im OP.
Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der
„entbindende Standort“ mit einer eindeutigen laufenden
Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur
erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte
verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen
abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu
übermitteln.
Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll
dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden.