Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant)
gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2021 gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2020
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2020 aufgenommen worden ist.