Anhang I
Für diese Dokumentation modifizierte KISS-Definitionen (mit Kenntlichmachung der Unterschiede zu den KISS-Definitionen):
Eine Infektion nach einer Operation, welche die Inzision oder das
operierte Organ, bzw. die während der Operation eröffnete
Körperhöhle betrifft, wird als nosokomiale postoperative
Wundinfektion (A 1, A 2 oder A 3) bezeichnet.
War zum Zeitpunkt der Operation bereits eine
Infektion im OP-Gebiet festgestellt worden, kann eine neue
postoperative Wundinfektion in einem zuvor nicht von einer Infektion
betroffenen Bereich des Operationsgebietes bzw. der Inzision, oder frühestens 14 Tage nach
Operation und Ausheilung der vorherigen Infektion
diagnostiziert werden. Die postoperative Wundinfektion kann
während eines stationären Krankenhausaufenthaltes, nach
Entlassung oder ambulant festgestellt werden.
Außerdem gilt für postoperative Wundinfektionen:
▶ Wenn nicht ausdrücklich in den Definitionen
ausgeschlossen, können Symptome oder Infektionszeichen für
mehr als eine Infektion als Kriterium genutzt werden. Dies betrifft
insbesondere Fieber: Fieber bei einem Patient kann als Kriterium für eine postoperative Wundinfektion gewertet werden.
▶ Die Entscheidung über das Vorhandensein einer Infektion erfolgt
unter Berücksichtigung klinischer Befunde und der Ergebnisse der
Labormedizin.
▶ Die klinischen Hinweise können aus der direkten
Patientenbeobachtung gewonnen oder den Krankenunterlagen entnommen
werden.
▶ Erregernachweise können mikrobiologische Befunde aus kulturellen
oder nicht-kulturellen Verfahren (z. B. PCR, ELISA) sein, bei dem der
Befund zu einer Erregeridentifikation führt, oder mikroskopische
Nachweismethoden. Laborbefunde müssen aus Material stammen,
welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde.
Ergebnisse aus Untersuchungen, welche im Rahmen eines
routinemäßigen Screenings entnommen wurden (z. B. Nasen-
abstrich auf MRSA, Rektalabstrich auf VRE), können nicht zur
Erfüllung einer Definition für nosokomiale Infektionen
genutzt werden.
▶ Andere zu berücksichtigende diagnostische Untersuchungen sind:
z. B. Röntgen-, Ultraschall-, CT-, MRT-, Szintigraphie- und
Endoskopie-Untersuchungen, Biopsien oder Punktionen.
▶ Die Diagnose des behandelnden Arztes, die aus der direkten
Beobachtung während einer Operation, einer endoskopischen
Untersuchung oder anderer diagnostischer
Maßnahmen bzw. aus der klinischen Beurteilung resultiert, ist
ebenfalls ein akzeptables Kriterium für einige Infektionen (in den
jeweiligen Definitionen dort aufgeführt), sofern nicht zwingende
Gründe für die Annahme des Gegenteils vorliegen (z. B.
vorläufige Diagnosen, die später nicht erhärtet werden
konnten).
▶ Die Infektionen können durch endogene oder exogene Infektionserreger hervorgerufen werden.
▶ Infektionen, die während des Krankenhausaufenthaltes erworben
sind und erst nach Entlassung evident werden, gelten ebenfalls als postoperative Wundinfektionen.
▶ Infektionen, die mit Komplikationen oder Ausbreitungen von bereits
bei der Aufnahme vorhandenen Infektionen verbunden sind, werden nicht
als postoperative Infektionen angesehen.
▶ Ein alleiniger Erregerwechsel reicht nicht aus, um eine neue
Infektion zu diagnostizieren. Für die Diagnose einer neuen
Infektion des gleichen Organsystems existiert eine Sperrfrist von 14
Tagen ab dem Infektionsbeginn der vorangegangenen Infektion und es wird
zusätzlich ein klinisch freies Intervall vor einer neuen Infektion
gefordert.
▶ Die Vermeidbarkeit bzw. Unvermeidbarkeit hat auf die Diagnose einer postoperativen Wundinfektion keinen Einfluss.
▶ Eine reine Kolonisation (Anwesenheit von Erregern auf der Haut,
Schleimhaut, in offenen Wunden, in Exkreten oder Sekreten ohne
klinische Symptome) ist keine Infektion. Darüber hinaus sind
folgende Erreger als Erreger einer postoperativen Infektion
ausgeschlossen:
- Blastomyces
- Histoplasma
- Coccidioides
- Paracoccidioides
- Cryptococcus
- Pneumocystis
▶ Entzündungen nicht infektiöser Genese (z. B.
alkoholtoxische Pankreatitis) werden nicht als postoperative
Wundinfektionen Infektion erfasst.