Inborn bedeutet, dass für den Transport des Kindes
vom Ort seiner Geburt zur dokumentierenden Station bzw. zur
neonatologischen Intensivstation (NICU) kein Kraftfahrzeug erforderlich
wurde.
Outborn bedeutet, dass das Kind mit einem Kraftfahrzeug zur
dokumentierenden Station bzw. zur neonatologischen Intensivstation
(NICU) transportiert wurde.
Siehe Strukturvorgaben des G-BA für Perinatalzentren Level 1 und 2
(Anlage 1 zur Vereinbarung zur Qualitätssicherung der Versorgung
von Früh- u. Neugeborenen):
„Wand-an-Wand“-Lokalisation von Entbindungsbereich, OP und
neonatologischer Intensivstation (NICU), d. h. wenigstens im gleichen
Gebäude oder in miteinander verbundenen Gebäuden, so dass
kein Kraftfahrzeug für den Transport zur NICU erforderlich ist.