Bitte geben Sie den Follow-up-Zeitpunkt an. Eine Dokumentationsverpflichtung besteht bei Transplantationen ab dem 01.01.2020 gemäß DeQS-RL für das Follow-up 90 Tage sowie 1, 2, 3, und 5 Jahre nach der Transplantation. Bei Transplantationen vor dem 01.01.2020 gemäß QSKH-RL sind nur die Follow-up-Dokumentationen nach 1, 2 und 3 Jahren verpflichtend.