Der „diagnostizierende Standort“ entspricht
dem Standort, der die dokumentationspflichtige Diagnose
gemäß auslösendem ICD-Kode (z.B. Z37.0 =
Lebendgeborener Einling) stellt. Hierbei ist nicht der kodierende,
sondern der diagnostizierende Standort gemeint.
Bei den auslösenden ICD-Kodes handelt es sich um die im
Kodierungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und
freigegebenen Diagnosen, die in der QS-Filterbeschreibung als
Einschlussdiagnosen des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Der
„diagnostizierende Standort“ ist der Standort, an dem die
betreffende Diagnose gestellt wird.