Gemeint ist, dass entsprechend der Empfehlung der
Fachgesellschaften (DGGG, DGKJ, DGPM, GNPI 2014) "Frühgeburt an
der Grenze der Lebensfähigkeit des Kindes" die Entscheidung
für eine primär palliative Therapie im Konsens mit den Eltern
getroffen wurde.
Hier ist die Angabe "ja" nur zu dokumentieren, wenn auf jegliche
Therapie (Beatmung, Sauerstoff, antibiotische Therapie) primär
verzichtet wurde.