Achtung! Diese Information soll automatisch aus den
stationären Abrechnungsdaten Ihres Hauses übernommen werden.
Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein
Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet.
Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen
maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden
durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI,
Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung
angegebene IK zu verwenden.