- Im pathologischen Befund soll der minimale Abstand des Tumors
(invasives Karzinom, DCIS) von den Resektionsrändern angegeben
werden. Dabei ist bei invasivem Tumor mit umgebender in-situ-Komponente
der Abstand derjenigen Komponente (invasiv oder intraduktal) anzugeben,
der den minimalsten Abstand von den Resektionsrändern hat.
- Sowohl kontinuierliche Primärtumorausläufer als auch
diskontinuierliche Tumorherde (sog. Satelliten bei Multifokalität)
werden berücksichtigt.
- Bei mehrzeitigem Vorgehen müssen die Abstände so
aufsummiert werden, dass der angegebene Wert (mm) dem minimalen Abstand
des Tumors zum endgültigen Wundhöhlenrand entspricht. Dabei
sind die Nachresektate ohne histologisch nachweisbare Tumorreste in die
Bestimmung der Sicherheitsabstände (mm) einzubeziehen.