Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links)
und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode
und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer
Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre
Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht
zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz
Knieendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den
OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind
somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des
Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) /
Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2022 durchgeführte Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2021 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2021 aufgenommen worden ist.