Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Entlassung. Die Angaben sind unabhängig davon, ob der Patient
Schmerzmedikamente eingenommen hat.
Die Angabe „500m“ bzw. „Nahbereich“ steht
beispielhaft für die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung
zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen
Spaziergang 'an die frische Luft zu kommen' oder um -
üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegende - Stellen zu
erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.