Eine beginnende Einschränkung der Nierenfunktion
(Niereninsuffizienz) kann angenommen werden, wenn der Serum-
Kreatininwert über dem Referenzwert des jeweiligen
Nachweisverfahrens liegt. Um diesen unterschiedlichen Referenzwerten
Rechnung zu tragen, soll hier einheitlich eine Niereninsuffizienz erst
bei einem Serum-Kreatininwert von > 1,5 mg/dl bzw 133 μmol/l
eingetragen werden. Maßgeblich sind die während des
Aufenthaltes erhobenen Befunde. Wenn nicht vorliegend, kann auf
zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen
mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich dem Eingriff am
nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Eingriff) zu
verwenden.