Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Hauptdiagnose- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Leistungsbereich der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw.
Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2022
gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2021
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2021 aufgenommen worden ist.