Hinweis: der Begriff 'Rückverlegung' umfasst
1. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man
es nach längerem Aufenthalt im eigenen Haus für wenige Tage
zu einer Operation verlegt hatte.
2. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man
es unmittelbar nach der Geburt zur anfänglichen intensiven
Versorgungsphase verlegt hatte.