Wurden mehrere objektive (apparative) nicht-invasive Voruntersuchungen durchgeführt, geben Sie den Befund an, der für die Indikationsstellung zur Prozedur überwiegend maßgeblich war.

Schlüssel „nicht-invasise radiologische und nuklearmedizinische Verfahren zum Nachweis einer Ischämie oder Darstellung der Koronaranatomie“ beinhaltet dabei folgende Untersuchung: Stress-MRT, Koronare CT-Angiographie, SPECT-Myokardszintigraphie oder PET. Hinweis: Die CT-Angiographie ist lediglich im stationären Sektor Teil der GKV-Regelversorgung, im vertragsärztlichen Sektor wird sie hingegen nicht vergütet.