In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei einem Inborn
eine Neuaufnahme in der pädiatrischen Abteilung desselben Standortes vorliegt. Dies ist über "eigener
Geburtsklinik am gleichen Standort" zu dokumentieren.
Externe Geburts- oder
Kinderklinik bedeutet, dass das zuverlegende Krankenhaus eine andere
IK-Nummer als das jetzt aufnehmende Krankenhaus hat.
Beachtet werden soll, dass die Antwortmöglichkeit "3 = externe
Klinik als Rückverlegung"
Vorrang vor den Antwortmöglichkeiten "1 und 2 = externe Geburts-
oder Kinderklinik" hat.
Die Antwortmöglichkeit „sonstiges“
soll nur genutzt werden, wenn das Kind bspw. während des
Transports geboren wurde und anschließend ins Krankenhaus
aufgenommen wird.
Hinweis: der Begriff 'Rückverlegung' umfasst
1. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man
es nach längerem Aufenthalt im eigenen Haus für wenige Tage
zu einer Operation verlegt hatte
2. eine Rückverlegung eines Kindes aus dem Krankenhaus, in das man
es unmittelbar nach der Geburt zur anfänglichen intensiven
Versorgungsphase verlegt hatte.