Zeitpunkt der Erhebung am Entlassungstag oder einen Tag
vor der Entlassung.
Anzugeben ist das Ausmaß der Beugung des Kniegelenks, gemessen
und dokumentiert mit der Neutral-Null-Methode (Angabe in Grad). Bei
beidseitigen Prozeduren sind die Bewegungsausmaße desjenigen
Gelenkes anzugeben, welches den niedrigeren Wert in der Beugung
(Extension/Flexion 3) zum oben genannten Zeitpunkt vorweist.
Gültige Angabe: 0 - 150 Grad
Hinweis: Eine postoperative Überprüfung der Beweglichkeit
sollte maximal bis zum erlaubten Bewegungsausmaß
durchgeführt werden.