Bestimmung per Pulsoxymetrie oder Blutgasanalyse.
Patienten ohne Sauerstofflangzeittherapie sollen bei der Untersuchung
Raumluft atmen. Bei
Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter
der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.