Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant.
Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich
versicherter Spender) handelt, muss die Information im
QS-Datensatz dokumentiert werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige
Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der
Vertrauensstelle zu verschlüsseln.