Diese Information ist nur für gesetzlich
Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich
versicherter Spender) handelt, muss die Information im QS-Datensatz
dokumentiert werden.
Achtung: Dieses
Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige
Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der
Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den
Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.