Versorgung mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren: Weiterentwicklungsstudie

Am 18. März 2022 wurde das IQTIG mit einer Weiterentwicklungsstudie für ein QS-Verfahren zur Versorgung mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren beauftragt. In seiner Weiterentwicklungsstudie "Versorgung mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren" empfiehlt das IQTIG, zusätzlich zu den bereits qualitätsgesicherten stationären Implantationen, Revisionen und Systemwechsel auch entsprechende ambulante Eingriffe in das QS-Verfahren Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF) einzubeziehen. Dagegen wird der Einbezug von Kontrolluntersuchungen bzw. der Nachsorge nicht empfohlen.

Hintergrund des Auftrags ist der im Rahmen des Themenfindungs- und Priorisierungsverfahrens für Themen der Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beratene und beschlossene „Kriterienkatalog Nachsorge implantierter Herzschrittmacher und Defibrillatoren“ aus dem Jahr 2015.
Die Beauftragung sieht vor, das bestehende sektorund eingriffsbezogene Verfahren sektorenübergreifend weiterzuentwickeln.
Zielrichtung ist dabei zum einen, in dem Verfahren vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung auch ambulante Eingriffe qualitätszusichern. Zum anderen liegt der Fokus der Weiterentwicklungsstudie
auf der Prüfung der Einbeziehung der ambulanten Nachsorge bzw. der Rhythmusimplantatkontrollen.

Herzschrittmacher (HSM) und Defibrillatoren werden zur Therapie von Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz eingesetzt. Ziel der Therapie mit HSM ist die Verhinderung symptomatischer Bradykardien. Mit Geräten zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) soll die Sterblichkeit und die Häufigkeit von Dekompensationen der Pumpleistung des Herzens (Herzinsuffizienz) reduziert sowie die Symptomatik, Belastbarkeit und Lebensqualität verbessert werden. Ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (ICD) zielt durch die Abgabe von Schocks oder antitachykardiales Pacing auf die Vermeidung plötzlicher Herztode infolge von ventrikulären Tachykardien ab. Nach der Implantation muss die Funktion der Geräte im Rahmen der Nachsorge kontrolliert werden und ggf. muss eine Umprogrammierung vorgenommen werden. Weiterhin gehören zu diesemVersorgungsbereich auch Revisionen, Aggregatwechsel, Systemwechsel und Explantationen von Rhythmusaggregaten.
Stationäre Eingriffe werden gegenwärtig im Rahmen der DeQS-RL nach § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V als Verfahren 12 „Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren“ qualitätsgesichert; ambulant stattfindende Erstimplantationen (Herzschrittmacher) und Folgeeingriffe werden derzeit jedoch nicht qualitätsgesichert. Für die vertragsärztlichen Funktionskontrollen gilt die „Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten“ zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (KBV/GKV-Spitzenverband 2018).

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