IQTIG veröffentlicht Empfehlungen zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln

Berlin, 22. Dezember 2023 - Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln entwickelt, damit Patientinnen und Patienten eine verlässliche Grundlage für informierte Entscheidungen bei der Auswahl von Leistungserbringern erhalten.
Die Checkliste mit weiteren Informationen für Patientinnen und Patienten steht kostenlos zum Download zur Verfügung.

„Patientinnen und Patienten brauchen verständliche und transparente Informationen darüber, welche Aussagekraft Zertifikate und Qualitätssiegel in der medizinischen Versorgung haben“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Die Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Zertifikate und Qualitätssiegel ist daher ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz in der deutschen Gesundheitsversorgung zu schaffen. Die Checkliste kann eine Hilfestellung für Patientinnen und Patienten sein, wenn sie sich für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis entscheiden müssen“, so Prof. Claus-Dieter Heidecke.
Einsatz von Zertifikaten und Qualitätssiegel im deutschen Gesundheitswesen
Zertifikate und Qualitätssiegel im Gesundheitswesen dienen dazu, Leistungserbringern (Krankenhäuser und Arztpraxen) die Erfüllung spezifischer Anforderungen und Voraussetzungen zu bescheinigen. Sie spielen daher eine entscheidende Rolle, weil sie die Erfüllung von Anforderungen und Voraussetzungen für Leistungserbringer bestätigen. So sollen Zertifikate und Qualitätssiegel für Patientinnen und Patienten eine Orientierung bezüglich der zu erwartenden Behandlungsqualität bieten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQTIG gemäß § 137a des SGB V damit, Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft zu entwickeln, um die Bedeutung und Relevanz offenzulegen.

Das IQTIG hat insgesamt 17 Kriterien erarbeitet, die in vier Anforderungsgruppen gegliedert sind: „Übergeordnete Anforderungen“, „Anforderungen an den Inhalt“, „Anforderungen an das Prüfverfahren“ und „Anforderungen an das Entscheidungsverfahren“. Die Kriterienentwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten, unter Einbindung der Patientenperspektive sowie unter Berücksichtigung von Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren. Das IQTIG hat die Kriterien in eine allgemeinverständliche Checkliste mit Patienteninformation übertragen. Die Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Anwendbarkeit der Checkliste wurde mittels Nutzertestungen überprüft.
IQTIG empfiehlt weitergehende Schritte
In seinem Abschlussbericht empfiehlt das IQTIG eine weitergehende Konkretiesierung der Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Nach Einschätzung des Instituts ist es Patientinnen und Patienten trotz der vorliegenden Checkliste im Alltag oft nur schwer möglich, die tatsächliche Aussagekraft einzuschätzen. Dazu gehört auch, dass Patientinnen und Patienten oftmals nicht alle Informationen über die Herausgeber der Zertifikate und Qualitätssiegel vorliegen. Ob eine alleinige Bereitstellung von Kriterien in Form einer Patienteninformation und Checkliste ausreicht, um Patientinnen und Patienten die eigenständige Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu ermöglichen, ist fraglich.
Aufgabengebiet des IQTIG in der externen Qualitätssicherung
Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.
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Marc Kinert
Leiter Stabsbereich Presse und Kommunikation

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