Im Feld „Geburtsname“ soll der Geburtsname
der zu meldenden Person erfasst werden. Hierbei handelt es sich um den
Namen, den die zu meldende Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt getragen
hat.
Beachten Sie bitte die richtige Schreibweise des Geburtsnamens.
Verzichten Sie auf die Eingabe von Sonderzeichen.
Im Falle von Ordensschwestern ist es der bürgerliche Familienname.
Im Falle von verheirateten Männern oder Frauen ist es der
Familienname vor der Eheschließung.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.