Das Feld „KV-Nummer Arzt“ bezieht sich ausschließlich auf ambulante Einrichtungen und ist nur auszufüllen, wenn das Feld „Stationäre Aufnahme“ die Ausprägung „0“ für eine ambulante Behandlung aufweist.
Die KV-Nummer der niedergelassenen Ärzte ist die von der Kassenärztlichen Vereinigung vergebene Nummer nach Zulassung bzw. Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Ärzte-ZV der KV).
Im Fall einer ambulanten Behandlung sollte dieses Feld vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.