Das "Kriterium Schmerzen“ ist erfüllt, wenn
Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind.
Stauchungs- und Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu
dokumentieren. Bei Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der
Ruheschmerz zu dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das
präoperative Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der
Explantation anzugeben.