„Nein“ ist anzugeben, wenn der in diesem
Operationsbogen zu dokumentierende (QS-pflichtige) Eingriff
ausschließlich zur Behebung einer Komplikation indiziert war
(z.B. im Falle einer durch eine Abrasio verursachte
Perforation
des Uterus und einer anschließenden Versorgung der
Läsion durch einen laparoskopischen oder offen
chirurgischen
Eingriff, ist die intraoperative Komplikation zu verneinen) und wenn
bei diesem Eingriff keine (weitere) Komplikation aufgetreten ist.
Organverletzungen sind dann als intraoperative Komplikationen zu werten
- wenn die Patientin zu klinischem Schaden kommt und eine Behandlung
notwendig ist. Z.B.:
o alle Verletzungen, die eine
Re-Operation notwendig machen
o alle Verletzungen, deren Versorgung
die OP-Zeit deutlich verlängern
NICHT anzugeben sind geplante, z.B. präparationsbedingte
Läsionen wie Serosaverletzungen bei Adhäsiolyse,
bewusste
Gefäßdurchtrennungen bei Freipräparation
oder Absetzen
von Organen