Im Feld „Sicherheit der Diagnose“ ist die Art der Diagnosesicherung zu dokumentieren. Dabei soll von den jeweils durchgeführten Verfahren dasjenige ausgewählt werden, das die höchste Aussagekraft besitzt.
Die Reihenfolge der Verfahren in abnehmender Priorität:
1. autoptisch
2. histologisch
3. zytologisch
4. klinisch
5. Todesbescheinigung

Für das im Feld „Sicherheit der Diagnose“ anzugebende Verfahren mit der höchsten Aussagekraft (entspricht der höchsten Ziffer) ist die folgende Klassifikation zu verwenden:

1= Todesbescheinigung ohne Autopsie: Grundlage der Diagnose lediglich eine Todesbescheinigung. Es wurde keine Autopsie vorgenommen.
2= klinisch: Die Diagnose wurde vor dem Tode gestellt, jedoch ohne die Maßnahmen 3 bis 7.
3= klinische Diagnostik: Alle Untersuchungstechniken einschließlich Röntgen, Endoskopie, bildgebender Verfahren, Ultraschall, explorativer Eingriffe (wie Laparotomie) aber ohne Gewebsuntersuchung.
4= spezifische Tumormarker: Zusätzlich wurden zur Diagnostik biochemische und/oder immunologische Marker, die für einen bestimmten Tumorsitz spezifisch sind, herangezogen.
5= Zytologie: Untersuchung von Zellen aus einem primären oder sekundären Sitz, einschließlich der aus Endoskopie oder durch Punktion gewonnenen Aspirate; beinhaltet auch die mikroskopische Untersuchung peripheren Blutes und von Knochenmarkspunktaten.
6= histologische Untersuchung einer Metastase: Histologische Untersuchung des Gewebes aus einer Metastase.
7= histologische Untersuchung eines Primärtumors:
Histologische Untersuchung des Gewebes aus einem Primärtumor, gleichgültig wie es gewonnen wurde, inklusive aller Schnitttechniken und Knochenmarksbiopsien.
8= Autopsie: Grundlage der Diagnose war eine Autopsie.