Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit
der in diesem Leistungsbereich der Qualitätssicherung
dokumentierten Leistung stehen. Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (Krankenhaus) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2016
gestellte
Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2015
gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2015 aufgenommen worden ist.