Im Feld „Geburtsname“ soll der Geburtsname der zu meldenden Person erfasst werden. Hierbei handelt es sich um den Namen, den die zu meldende Person zum Zeitpunkt ihrer Geburt getragen hat.
Beachten Sie bitte die richtige Schreibweise des Geburtsnamens. Verzichten Sie  auf die Eingabe von Sonderzeichen.
Im Falle von Ordensschwestern ist es der bürgerliche Familienname. Im Falle von verheirateten Männern oder Frauen ist es der Familienname vor der Eheschließung.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt sein.