Im Feld „Identifikationsnummer des
Patienten“ soll eine krankenhausinterne Patientenkennung
eingetragen werden. Diese Kennung erlaubt den Krebsregistern, die die
patientenidentifizierenden Daten nicht im Klartext speichern
dürfen, in Zweifelsfällen Rückfragen an die Meldestelle
zu richten.
Dieses Feld sollte vom EDV-System des Krankenhauses bereits vorbelegt
sein.