Gilt bei stationären Eingriffen: Für die
Zusammenführung von zeitlich eng beinander liegenden
stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der
DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenfühurng (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten
Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht
sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2016 bis zum 10.01.2016
2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2016 bis zum
20.1.2016
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Fallles ist
der 05.01.2016, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2016