Gilt bei stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von zeitlich eng beinander liegenden stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenfühurng (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2016 bis zum 10.01.2016
2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2016 bis zum 20.1.2016
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Fallles ist der 05.01.2016, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2016