- Bei
mehrzeitigem Operieren sind alle vorliegenden histologischen Befunde zu
berücksichtigen. Sollte z. B. ein Nachresektat bei der
primär-operativen
Behandlung eines Mammakarzinoms tumorfrei sein, muss dennoch das
Mammakarzinom
dokumentiert werden. Bei Vollremission nach neoadjuvanter Therapie muss
das prätherapeutisch diagnostizierte Malignom dokumentiert werden.
- Bei
Folgeoperationen zum Ausschluss eines lokoregionären Rezidivs nach
abgeschlossener primär-operativer Behandlung eines Mammakarzinoms
(z. B. PE an
der Brust auch im Rahmen eines Prothesenwechsels oder PE an der Axilla)
mit
benigner Histologie, ist der aktuelle benigne Befund zu dokumentieren.
- Wurde ausschließlich eine
Sentinel-Lymphknoten-Biopsie (ohne BET oder Mastektomie) bei geplanter
neoadjuvanter Therapie durchgeführt, ist der histologische Befund
der der Sentinel-Lymphknoten-Biopsie vorausgehenden
Mamma-Biopsie anzugeben.
1 = ausschließlich Normalgewebe
2 = benigne/entzündliche
Veränderung (u. a.
fibrös-zystische
Mastopathie, Fibroadenom, sklerosierende Adenose, periduktale Mastitis, Papillome, radiäre
Narbe/komplexe sklerosierende
Läsion)
3 = Risikoläsion (flache epitheliale
Atypie
(FEA), atypische duktale Hyperplasie (ADH); klassische lobuläre Neoplasie (LN); Phylloides-Tumor:
benigne und Borderline-Kategorie)
4 = maligne (u.a.
DCIS, Varianten der
lobulären Neoplasie (LIN3), invasive Karzinome, maligne Lymphome, Sarkome, Metastasen)