Das "Kriterium Schmerzen" ist erfüllt, wenn Ruhe-
oder Belastungsschmerzen vorliegen, die nicht mehr durch
Behandlungsmaßnahmen beherrschbar sind. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren.