Gefragt wird nach einem systematischen
Fehlermanagement über den gesamten Bereich der
Sterilgutaufbereitung, für das eine Standardarbeitsanweisung und
eine fortlaufende schriftliche Fehlerdokumentation (Fehlerdatum, -art,
-ursache, -behebung) vorliegen müssen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für
jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der
höchsten Risikoklasse aufbereitet.