Als Intensivstation zählen in Anlehnung an die Krankenhausstatistik des Bundes (http://www.gbe-bund.de) alle Bereiche mit „Betten zur intensivmedizinischen Versorgung“ nach Krankenhausplan (Förderbescheid) oder andernfalls alle aufgestellten Intensivbetten. Zur Abgrenzung einer Station von Einzelbetten ist es erforderlich, dass eine eigene internen Kostenstelle für diesen Bereich geführt wird, die es u.a. erlaubt, die Bestell-/Liefermenge des Händedesinfektionsmittels aus der Abrechnung zu identifizieren. Aufwachbereiche/-stationen oder Intermediate Care Stationen sind keine Intensivstationen.