Als anlassbezogene Compliance-Prüfung soll jeweils
eine Überprüfung einer einzelnen Situation bei einem
Patienten gezählt werden, in der die angesprochene Maßnahme
indiziert war. Die Überprüfung kann durch eigenes Personal
oder externe Beauftragte erfolgen.
Der Begriff der
Händedesinfektion bezieht sich hier nur auf die hygienische
Händedesinfektion, nicht auf die chirurgische
Händedesinfektion im OP. Als Anleitung zur
Compliance-Überprüfung der Händedesinfektion können
die entsprechende Anleitung und der Auswertungsbogen der „Aktion Saubere Hände“ dienen:
http://www.aktion-sauberehaende.de
Eine Compliance-Überprüfung ist z.B. die
Überprüfung der Händedesinfektion für eine
Behandlungssituation bei einem Patienten.