Hier sollen alle Quartalsfälle
mit in der Einrichtung durchgeführten ambulanten Operationen
eingetragen werden unabhängig von Tracer-Eingriffen (oder
Fachgebieten im Krankenhaus). Die letzten 4 vollständig
abgerechneten Quartale sind u.U. nicht mit dem Erfassungsjahr
(Kalenderjahr) identisch. Als Quartalsfälle mit ambulanter
Operation zählen nur
die
Abrechnungsfälle mit GOP nach
Kapitel 31.2 des EBM (Vertragsärzte) bzw. Kap.31.2. in der
Anwendung des AOP-Katalogs nach §115b
(Krankenhäuser). Reine
Nachsorgefälle (Kap. 31.3) zählen nicht als operative
Fälle.