Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer
(BSNR)" identifiziert die Hauptbetriebsstätte als abrechnende
Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen.
Dabei bezieht sich die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation auf die
Arztpraxis oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. die
Hauptbetriebsstätte, unabhängig davon, in welcher Einrichtung
die ambulanten Operationen durchgeführt werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.