Es wird nach der letzten Wartung im Zeitraum bis zum
Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen bis
Ende 2019 dokumentiert werden. Bei mehreren Reinigungs- und
Desinfektionsgeräten in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister
ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen.
Ist bisher keine Wartung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des
Gerätes einzutragen.
Es besteht eine allgemeine Pflicht zur Wartung und
Instandhaltungsprüfung nach § 7 MPBetreibV. Die Wartung ist
nicht mit der bloßen Funktionsprüfung nach § 4 (6)
MPBetreibV oder der bloßen Reinigung des Geräts
gleichzusetzen. Unter Sicherstellung von § 7 MPBetreibV kann die
Wartung des Reinigungs- und Desinfektionsgeräts auch intern
erfolgen. Sie ist im Ergebnis schriftlich zu dokumentieren
(Gerätehandbuch, Abschnitt „Wartungs- und
Reparaturdokumentation“).
Es wird auf einschlägige Leitlinien und Informationsschriften verwiesen:
„Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und
Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer
Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte“
(http://www.krankenhaushygiene.de),
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (http://www.rki.de),
„Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxis und im MVZ“ (http://www.kvb.de) und
„Anforderungen an maschinelle Reinigung und Desinfektion“ (http://www.kvn.de).
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Leistungserbringer, die in
mehreren OPs operieren, sollen diese Fragen für den Bereich
beantworten, in dem sie die meisten Operationen durchführen. Ggf.
sind einzelne Angaben von den beauftragten Dienstleistern einzuholen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden für eine OP-Stätte mehrere Dienstleister vom
Leistungserbringer verpflichtet, so sind die Angaben für jenen
Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten
Risikoklasse aufbereitet.