Handelt es sich um kollektivvertraglichen Leistungen durch einen Vertragsarzt, ist Schlüsselwert 1 zu wählen. Hierbei kann es sich um Leistungen in der Praxis, im ambulanten OP-Zentrum oder im MVZ handeln.

Handelt es sich um Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen im Krankenhaus,  ist Schlüsselwert 2 zu wählen.