Sowohl eine neue leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie, als
auch deren
Aktualisierung muss freigegeben werden. Der
Praxisinhaber, Ärztliche Leiter eines MVZ oder der Ärztliche Direktor des Krankenhauses wird/werden als Teil der
Geschäftsführung angesehen und als zur Freigabe Berechtigte/r
anerkannt,
nicht dagegen einzelne Chefärzte, die nur eine
abteilungsbezogene Freigabe aussprechen können.