Es sollen nur Daten bis Ende 2019 dokumentiert
werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität
bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des
Dokuments zu einzutragen.
Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen
Leitlinie die aktuelle Bewertung der
einrichtungsbezogenen
Infektions-,
Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage
(IfSG z.B.
http://www.gesetze-im-internet.de bzw.
Hygieneverordnungen der Länder:
http://www.krankenhaushygiene.de)
berücksichtigen.