Sowohl eine neue leitlinienbasierte Empfehlung/interne
Leitlinie, als
auch deren
Aktualisierung muss durch eine der genannten Institutionen freigegeben
werden. Der Ärztliche Leiter eines MVZ oder der Ärztliche
Direktor des Krankenhauses
wird
als Teil der Geschäftsführung angesehen und als zur Freigabe
Berechtigter anerkannt, nicht dagegen einzelne Chefärzte,
die
nur eine abteilungsbezogene Freigabe aussprechen können.