Es wird nach der letzten Wartung im Zeitraum bis
zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen
bis Ende 2019 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt,
ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Sterilisatoren in der Einrichtung bzw. beim Dienstleister
ist das Datum für das zuletzt gewartete Gerät einzutragen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für
jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der
höchsten Risikoklasse aufbereitet.