Entsprechende Hygienepläne mit OP-Art-spezifischen Details gelten als Arbeitsanweisung.
Die Arbeitsanweisung muss in der Einrichtung ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte Arbeitsanweisungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Frage kann nur mit „ja“ beantwortet werden, wenn:
oder