Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/ interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der
wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare
zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus
resultierenden Abweichungen ergänzt. Sie muss schriftlich
vorliegen und für alle Ärzte der Einrichtung gelten.
Nur
abteilungs- oder fachbezogene Leitlinien sind nicht ausreichend.
Die Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie dürfen in
einer
gemeinsamen Leitlinie geregelt sein.
Für Krankenhäuser gilt: Es kann sich auch um eine
interne
Leitlinie handeln, die sowohl für den stationären als
auch
den ambulanten Bereich gültig ist.
Für den vertragsärztlichen Bereich gilt: Die Frage kann mit
„ja“ beantwortet werden, wenn in der Praxis oder dem MVZ
eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorliegt oder ein
entsprechender Hinweis mit ggf. sinnvollen Sonderbestimmungen für
die Praxis/MVZ schriftlich niedergelegt sind.
Als Orientierung kann die Leitlinie 092/001 der AWMF zur rationalen
Antibiotikatherapie
(
http://www.awmf.org)
dienen.