Ein interner Standard gilt als
aufwandsarm
zugänglich, wenn er für alle ärztlichen und
pflegerischen Mitarbeiter sowie den Sozialdienst elektronisch (z.B.
über Intranet) aufrufbar ist oder wenn er auf allen Stationen
und
in den Büros des Sozialdienstes in Papierform vorhanden ist
und
jederzeit eingesehen werden kann.