Der interne Standard muss in Ihrem Krankenhaus
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte Standards können nicht
berücksichtigt werden.
Der interne Standard zu Wundversorgung und Verbandwechsel soll sich
sowohl auf chronische, als auch auf traumatische und postoperative
Wunden erstrecken und die einrichtungsindividuellen Besonderheiten
berücksichtigen.
Die Frage kann nur mit „ja“ beantwortet werden,
wenn:
- ein entsprechender, fachgebietsübergreifender
interner
Standard vom 1.1. bis zum 31.12. des Erfassungsjahres durch die Leitungsebene freigegeben war.
oder
- für alle operativen Abteilungen ein
fachgebietsspezifischer
interner Standard vorliegt.
Für Krankenhäuser: Es kann sich auch um einen
internen
Standard handeln, der sowohl für den stationären als
auch den
ambulanten Bereich gültig ist.
Der interne Standard kann sich z.B. an der „Leitlinie Wundmanagement“ des Universitätsspitals
Basel
orientieren
(
http://www.unispital-basel.ch).