Die interne Leitlinie muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Die interne Leitlinie muss schriftlich vorliegen und für alle
Ärzte der Einrichtung gelten (
fachübergreifende
Leitlinie
oder Leitlinien für alle
Fächer).
Als Orientierung kann die Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft
zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe (
http://www.chemotherapie-journal.de oder
http://www.p-e-g.org)
dienen.