Es wird nach der letzten Wartung im
Zeitraum bis zum
Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Wartungen bis
Ende 2019 dokumentiert werden. Ist bisher keine Wartung erfolgt, ist das Beschaffungsdatum des Gerätes einzutragen.
Bei mehreren Reinigungs- und Desinfektionsgeräten in der
Einrichtung bzw. beim Dienstleister ist das Datum für das
zuletzt
gewartete Gerät einzutragen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden mehrere Dienstleister verpflichtet, so ist die Angabe für
jenen Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der
höchsten Risikoklasse aufbereitet.