Als Intensivstation zählen in Anlehnung an die
Krankenhausstatistik des Bundes
(
http://www.gbe-bund.de)
alle Bereiche mit „Betten zur intensivmedizinischen
Versorgung“ nach Krankenhausplan (Förderbescheid) oder andernfalls alle aufgestellten Intensivbetten. Zur
Abgrenzung einer Station von Einzelbetten ist es
erforderlich, dass eine eigene internen Kostenstelle für
diesen Bereich
geführt wird, die es u.a. erlaubt, die Bestell-/Liefermenge des
Händedesinfektionsmittels aus der Abrechnung zu identifizieren.
Aufwachbereiche/-stationen oder Intermediate Care Stationen sind keine
Intensivstationen.