Es soll über die Sterilgutaufbereitung der
OP-Instrumente inkl. Anästhesie berichtet werden, nicht über
die Aufbereitung der Instrumente des Sprechstundenalltags.
Leistungserbringer, die in mehreren OPs operieren, sollen diese Fragen
für den Bereich beantworten, in dem sie die meisten Operationen
durchführen. Ggf. sind einzelne Angaben von den beauftragten
Dienstleistern einzuholen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden für eine OP-Stätte mehrere Dienstleister vom
Leistungserbringer verpflichtet, so sind die Angaben für jenen
Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten
Risikoklasse aufbereitet.