Die Arbeitsanweisung gilt als für
alle betroffenen
Mitarbeiter aufwandsarm zugänglich, wenn sie in der gesamten
Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist
oder
wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar
im nicht-sterilen Bereich der Praxis/MVZ/Krankenhaus in Papierform
vorhanden sind und jederzeit eingesehen werden können.