Für die persönliche Kennzeichnung seiner Leistungen hat jeder Vertragsarzt
und -psychotherapeut zum 1. Juli 2008 eine "Lebenslange Arztnummer" (LANR) erhalten. Diese muss er bei
jeder von ihm abgerechneten Leistung und Verordnung angeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.