Die Risikoklassen sind in der KRINKO-Empfehlung
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“ (
http://www.rki.de),
aber auch im „Leitfaden Hygiene in der Arztpraxis“ des
Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KV und der KBV
beschrieben. (
http://www.hygiene-medizinprodukte.de).
An die Aufbereitung von Kritisch C Sterilgut werden hohe gesetzliche
Anforderungen gestellt. Es ist eine Zertifizierung erforderlich.
(Vergl.: Medizinproduktebetreiberverordnung (
http://www.gesetze-im-internet.de))
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Die Frage ist bei Praxen mit
eigenem OP für die Sterilgutversorgung in diesem Bereich zu
beantworten, auch wenn Operationen ggf. zusätzlich in Fremd-OPs
durchgeführt werden. Leistungserbringer, die in mehreren Fremd-OPs
operieren, sollen diese Frage für den Bereich
beantworten, in dem sie die meisten Operationen durchführen. Ggf.
sind einzelne Angaben von den beauftragten Dienstleistern einzuholen.