Der interne Standard muss in der Einrichtung ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte Standards können nicht berücksichtigt werden.

Der interne Standard soll sich auf alle Patienten beziehen und Besonderheiten postoperativer Entlassungen berücksichtigen. Er kann sich z.B. am „Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege“ (https://www.dnqp.de) orientieren und soll einrichtungsspezifische Besonderheiten einbeziehen.

Im internen Standard muss festgelegt sein, welche Informationen mündlich und welche Informationen schriftlich gegeben werden sollen.