Handelt es sich um kollektivvertraglichen Leistungen
durch einen Vertragsarzt, ist Schlüsselwert 1 zu wählen.
Hierbei kann es sich um Leistungen in der Praxis, im ambulanten OP-Zentrum oder im MVZ handeln.
Handelt es sich um Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen im
Krankenhaus, ist Schlüsselwert 2 zu wählen.