Die Risikoklassen sind in der KRINKO-Empfehlung
„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten“ (http://www.rki.de), aber auch im
„Leitfaden Hygiene in der Arztpraxis“ des Kompetenzzentrums
Hygiene und Medizinprodukte der KV und der KBV beschrieben.
(http://www.hygiene-medizinprodukte.de).
An die Aufbereitung von Kritisch C Sterilgut werden hohe gesetzliche
Anforderungen gestellt. Es ist eine Zertifizierung erforderlich. Die
Forderung nach externer Zertifizierung entfällt, wenn der
Hersteller des Medizinproduktes konkrete Angaben zur Verwendung eines
anderen bestimmten Sterilisationsverfahrens gemacht hat und die
Anwendung dieses Verfahrens vor Ort hinsichtlich seiner Wirksamkeit
validiert wurde. (Vergl.: Medizinproduktebetreiberverordnung
(http://www.gesetze-im-internet.de/))
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Die Frage ist bei Praxen mit
eigenem OP für die Sterilgutversorgung in diesem Bereich zu
beantworten, auch wenn Operationen ggf. zusätzlich in Fremd-OPs
durchgeführt werden. Leistungserbringer, die in mehreren Fremd-OPs
operieren, sollen diese Fragen für den Bereich beantworten, in dem
sie die meisten Operationen durchführen. Ggf. sind einzelne
Angaben von den beauftragten Dienstleistern einzuholen.