Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in Ihrem Krankenhaus
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Die leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinie muss schriftlich vorliegen und für alle
Ärzte der Einrichtung gelten. Nur abteilungs- oder
fachbezogene
Leitlinien sind nicht ausreichend.
Die Antibiotikaprophylaxe und Antibiotikatherapie dürfen in
einer
gemeinsamen Leitlinie geregelt sein.
Als Orientierung kann die Leitlinie 092/011 der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie
(
http://www.awmf.org)
dienen.