Gefragt wird nach einem systematischen
Fehlermanagement über den gesamten Bereich der
Sterilgutaufbereitung, für das eine Standardarbeitsanweisung und
eine fortlaufende schriftliche Fehlerdokumentation (Fehlerdatum, -art,
-ursache, -behebung) vorliegen müssen.
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Leistungserbringer, die in
mehreren OPs operieren, sollen diese Fragen für den Bereich
beantworten, in dem sie die meisten Operationen durchführen. Ggf.
sind einzelne Angaben von den beauftragten Dienstleistern einzuholen.
Bei teilweiser oder gänzlich eigener Aufbereitung ist die Frage
nur auf die eigene Aufbereitung bezogen zu beantworten. Bei
vollständiger Vergabe an einen externen Dienstleister soll sich
die Angabe auf die Aufbereitung bei diesem Dienstleister beziehen.
Werden für eine OP-Stätte mehrere Dienstleister vom
Leistungserbringer verpflichtet, so sind die Angaben für jenen
Dienstleister einzutragen, der das Sterilgut mit der höchsten
Risikoklasse aufbereitet.