Die von der KV vergebene "Betriebsstätten-Nummer (BSNR)" identifiziert die Hauptbetriebsstätte als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen. Dabei bezieht sich die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation auf die Arztpraxis oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bzw. die Hauptbetriebsstätte, unabhängig davon, in welcher Einrichtung die ambulanten Operationen durchgeführt werden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.