Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien
können nicht
berücksichtigt werden.
Eine interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der
wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare
zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus
resultierenden Abweichungen ergänzt. Sie muss schriftlich
vorliegen und für alle Ärzte der Einrichtung gelten.
Nur
abteilungs- oder fachbezogene Leitlinien sind nicht ausreichend.
Für Krankenhäuser gilt: Es kann sich auch um eine
interne
Leitlinie handeln, die sowohl für den stationären als
auch
den ambulanten Bereich gültig ist.
Für den vertragsärztlichen Bereich gilt: Die Frage kann mit
„ja“ beantwortet werden, wenn in der Praxis oder dem MVZ
eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorliegt oder ein
entsprechender Hinweis mit ggf. sinnvollen Sonderbestimmungen für
die Praxis/MVZ schriftlich niedergelegt ist.
Als Orientierung kann die
Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe
(
http://www.chemotherapiejournal.de oder
http://www.p-e-g.org)
dienen.