Die interne Leitlinie muss in der Einrichtung ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche oder unterjährig in Kraft gesetzte interne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden.

Die interne Leitlinie muss schriftlich vorliegen und für alle Ärzte der Einrichtung gelten (fachübergreifende Leitlinie oder Leitlinien für alle Fächer).

Als Orientierung kann die Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft  zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe (http://www.chemotherapie-journal.de oder http://www.p-e-g.org) dienen.