An die Aufbereitung von Kritisch C Sterilgut
werden hohe gesetzliche Anforderungen gestellt. Es ist eine
Zertifizierung erforderlich. Die Forderung nach externer Zertifizierung
entfällt, wenn der Hersteller des Medizinproduktes konkrete
Angaben zur Verwendung eines anderen bestimmten
Sterilisationsverfahrens gemacht hat und die Anwendung dieses
Verfahrens vor Ort hinsichtlich seiner Wirksamkeit validiert wurde.
(Vergl.:
http://www.rki.de, Medizinproduktebetreiberverordnung (
http://www.gesetze-im-internet.de))
Es soll über die Sterilgutaufbereitung der OP-Instrumente inkl.
Anästhesie berichtet werden, nicht über die Aufbereitung der
Instrumente des Sprechstundenalltags. Die Frage ist bei Praxen mit
eigenem OP für die Sterilgutversorgung in diesem Bereich zu
beantworten, auch wenn Operationen ggf. zusätzlich in Fremd-OPs
durchgeführt werden. Leistungserbringer, die in mehreren Fremd-OPs
operieren, sollen diese Fragen für den Bereich
beantworten, in dem sie die meisten Operationen durchführen. Ggf.
sind einzelne Angaben von den beauftragten Dienstleistern einzuholen.