Das Verlassen der Einrichtung durch den Patienten nach der ambulanten Operation, zum Beispiel nach Hause, wird
gleichermaßen auf Praxen / MVZ / ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser
bezogen.
Die interne, schriftliche Regelung zum Überleitungsmanagement kann sich z.B. am
„Expertenstandard Entlassungsmanagement in
der Pflege“ (
https://www.dnqp.de)
orientieren und soll einrichtungsspezifische Besonderheiten
berücksichtigen. Das Verteilen eines Info-Blatts an entlassene
Patienten kann Teil eines solchen Konzepts sein, reicht allein
hierfür aber nicht aus. Für
Krankenhäuser: Es kann
sich auch um eine einrichtungsinterne Regelung handeln, die sowohl
für den stationären als auch den ambulanten Bereich
gültig ist.