Der interne Standard muss in der
Einrichtung
ganzjährig in Kraft gewesen sein. In Entwicklung befindliche
oder
unterjährig in Kraft gesetzte Standards können nicht
berücksichtigt werden.
Der interne Standard soll sich auf alle
Patienten beziehen und
Besonderheiten postoperativer Entlassungen berücksichtigen. Er
kann sich z.B. am „Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege“
(
https://www.dnqp.de) orientieren und soll einrichtungsspezifische Besonderheiten
einbeziehen.
Im internen Standard muss festgelegt sein, welche Informationen
mündlich und welche Informationen schriftlich gegeben werden
sollen.