Bei mehrzeitigem Vorgehen ist der gravierendste histologische Befund einzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Schlüsselwerten (Schlüssel: Histologie):
- 01, 28, 38, 78: Histologisch Normalbefund ist dann zu dokumentieren,
wenn keine entzündliche, benigne oder maligne Veränderung
vorliegt.
- Eine Follikel- oder Corpus-luteum-Zyste (Schüsselwert 02) ist
eine nicht pathologische, zyklusabhängige Veränderung des
normalen Ovars, bei der eine Therapie i. d. R. meist nicht indiziert
ist.
Benigne Befunde:
Histoloigieveränderungen sind mit den Schlüsselwerten 03, 04,
05, 06, 07, 08, 09, 20, 30, 70, 71 oder 80 zu dokumentieren.
Sonstige Veränderungen mit potentieller Malignität sind
mit dem Schlüsselwert 10 = „Adnexe: Borderline-
Veränderungen“ oder Schlüsselwert 21 = „Cervix
uteri: Dysplasie“ anzugeben.
- Metastasen und lokale Infiltration der Adnexe, der Cervix uteri, des
Corpus uteri oder der Vagina/Vulva durch andere
Primärtumoren sind mit "11 = Adnexe: primäre maligne
Neoplasien einschließlich deren Rezidive und Metastasen anderer
Malignome ", "29 = Cervix uteri: Veränderungen der Cervix uteri,
die in den Schlüsselwerten 20 - 24 nicht erfasst sind ", "39 =
Corpus uteri: Veränderungen des Corpus uteri, die in den
Schlüsselwerten 30 und 31 nicht erfasst sind ", "79 =
Vagina/Vulva: Veränderungen der Vagina/Vulva, die in den
Schlüsselwerten 70 - 72 nicht erfasst sind" zu dokumentieren.
- Die Schlüsselwerte 19, 29, 39, 79, 81 sind unspezifische Kodes.
Sie können sowohl für benigne als auch maligne
Veränderungen verwendet werden, die sich durch Auswahl der
spezifischen Schlüsselwerte nicht abbilden lassen. Nur bei
malignen Befunden besteht eine Dokumentationspflicht hinsichtlich der
Tumorformel.