Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind
gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen
für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links)
und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig
vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die
Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen
Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen
werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das
Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode
und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein
erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-820.00 (Implantation einer
Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese Nicht zementiert)
als Einschlussprozedur für den Datensatz Hüft-Endoprothese
ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation
erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-820.00:R, 5-820.00:L oder
5-820.00:B. Die Dokumentation des Kodes 5-820.00 ohne Zusatzkennzeichen
ist hier unzulässig. Die Kodierung geschieht nach dem
am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog. Im Jahr 2021
durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2020
gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am
31.12.2020 aufgenommen worden ist.