Das Kriterium „Schmerzen“ ist erfüllt,
wenn Ruhe- oder Belastungsschmerzen vorliegen. Stauchungs- und
Drehschmerz sind unter Belastungsschmerz zu dokumentieren. Bei
Vorliegen von Ruhe- und Belastungsschmerzen ist der Ruheschmerz zu
dokumentieren. Bei zweizeitigem Wechsel ist das präoperative
Schmerzausmaß des Ersteingriffs/ der Explantation anzugeben.