Dieser Abschnitt enthält die
Angaben zum Umsetzungsgrad der Mindestpersonalanforderungen gemäß §
7 Absatz 3 PPP-RL
sowie die Angaben zur Erfüllung gemäß
§ 7 Absatz 4 PPP-RL. Die Mindestvorgaben der differenzierten Einrichtungen sind erfüllt, wenn in keiner Berufsgruppe der geforderte Umsetzungsgrad unterschritten wurde.