Dieser Abschnitt enthält, bezogen auf den
Gesamtzeitraum, in dem kein Ausnahmetatbestand vorliegt, die Angaben zum
Umsetzungsgrad der Mindestpersonalanforderungen gemäß
§ 7 Absatz 3 PPP-RL sowie die Angaben zur Erfüllung
gemäß § 7 Absatz 4 PPP-RL. Die Mindestvorgaben der differenzierten Einrichtungen sind erfüllt, wenn in keiner Berufsgruppe der geforderte Umsetzungsgrad unterschritten wurde.