Qualität der Versorgung sehr kleiner Frühgeborener (NICU)

Damit sie einen guten, gesunden Weg ins Leben finden, bedürfen sehr kleine Frühgeborene besonders intensiver medizinischer Betreuung. Betroffen sind Kinder, deren Geburtsgewicht weniger als 1500 Gramm beträgt und die zu früh geboren werden.
Auf perinatalzentren.org finden werdende Eltern Informationen über die Qualität der Versorgung dieser sehr kleinen Frühgeborenen in speziell dafür ausgestatteten Kliniken. Für Eltern besonders nützlich ist die Möglichkeit, mit einer Postleitzahlen-basierten Suche ein passendes Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnortes zu finden.

Deutschlandweit gibt es mehr als 210 Perinatalzentren – Spezialkliniken, die sich auf die medizinische Behandlung sehr kleiner Frühgeborener spezialisiert haben. Ihre Arbeit lässt sich an Hand von Kriterien wie Fallzahlen oder Behandlungsroutine vergleichen. Um die Behandlungsergebnisse zu ermitteln, greift das IQTIG jeweils auf die Daten der vergangenen fünf Jahre zurück. Seit 2015 sind Perinatalzentren dazu verpflichtet, diese Daten zu veröffentlichen. Die aufbereiteten und aktualisierten Ergebnisse werden jährlich am 1. Dezember online gestellt.
Das IQTIG betreut die Website perinatalzentren.org  im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss.

Schritte zur Ergebnisveröffentlichung auf perinatalzentren.org

Die Teilnahme an der zentralen Ergebnisveröffentlichung ist für Perinatalzentren bereits seit dem Jahr 2015 verpflichtend. Die folgenden Punkte beschreiben den Ablauf für die Perinatalzentren der Level 1 und 2:

Registrierung:Krankenhäuser, die für ihre Perinatalzentren die Checkliste gemäß § 6 Absatz 5 "Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) erstmals abgeben, haben unverzüglich eine Registrierung beim IQTIG vorzunehmen. Im Anschluss erhalten die Krankenhäuser einen Zugang zur geschützten administrativen Registrierungsplattform. Jede weitere Kommunikation erfolgt über diese Plattform.

Datenannahme: Die zur Verwendung benötigten Daten für die frühe Ergebnisqualität werden vom IQTIG aus den Daten des QS-Verfahrens Perinatalmedizin einmal jährlich herausgefiltert. Es ist somit keine gesonderte Datenlieferung durch die Krankenhäuser notwendig. Für die späte Ergebnisqualität werden die Ergebnisse direkt von den Krankenhäuser über die Plattform an das IQTIG übermittelt.

Datenumfang: Es sollen die Dokumentationsdaten der Perinatalzentren veröffentlicht werden, die diese in der gesetzlich vorgeschriebenen externen stationären Qualitätssicherung erheben. Hierfür werden einmalig die Daten der vorangegangenen fünf Jahre verwendet. Im darauffolgenden Jahr wird das jeweils zurückliegende Erfassungsjahr genutzt.

Datenaufbereitung: Die Qualitätsinformationen werden risikoadjustiert ausgewiesen, um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen und unterschiedliche Risikoprofile der Krankenhäuser auszugleichen. Hierzu werden logistische Regressionen durchgeführt.

Datenabgleich: Parallel zur Datenaufbereitung wird ein Abgleich der Vollzähligkeit mit externen Abrechnungsdaten durchgeführt. Fälle, die nur in einem Datensatz eindeutig identifiziert wurden, werden im Rahmen eines Validierungsverfahrens vor Ort geprüft.

Veröffentlichung: Die aufbereiteten Ergebnisse der verpflichtenden zentralen Ergebnisveröffentlichung werden jeweils am 1. Dezember eines Jahres auf perinatalzentren.org online gestellt.

Strukturelle Anforderungen an die Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt

Die Daten für die Strukturabfrage nimmt das IQTIG jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und 15. Februar entgegen. Bis 1. März sind noch Korrekturen der übermittelten Angaben möglich.
Zur Übermittlung der Daten steht entweder das Mailpostfach nicu(at)iqtig.org  oder ein eigens für die Einrichtungen der neonatologischen Versorgung zur Verfügung gestelltes Online-Upload-Portal zur Verfügung.

Die erfassten Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr zuvor: Im Januar 2023 wurden demnach die Daten aus dem Erfassungsjahr 2022 erhoben. Nach Auswertung der Daten übergibt das IQTIG seinen Bericht an den G-BA, der dann über Ergänzungen oder Weiterentwicklungen der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie entscheidet. Grundlage für die Abfrage ist die QFR-RL des G-BA.