Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

Die Bewertung des Umsetzungsgrads der "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene" (QFR-RL) erfolgt gemäß § 11 QFR-RL auf Grundlage der Berichte zu den klärenden Dialogen sowie den Daten aus der Strukturabfrage.

Auf Basis der Auswertungen wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in die Lage versetzt den Umsetzungsgrad der Richtlinie zu bewerten und ggf. Maßnahmen, wie z.B. die Anpassung der Richtlinie zu ergreifen.
Neben den Umsetzungsgrad der Richtlinie werden in den Berichten darüber hinaus noch der Durchdringungs- und Implementierungsgrad der QFR-RL ausgewiesen. Der Durchdringungsgrad der QFR-RL ist darin definiert, inwieweit die Anwendung und Umsetzung der Richtlinie bei den dafür vorgesehenen Standorten (Perinatalzentren Level 1 und 2) eingehalten wird.

Der Implementierungsgrad der QFR-RL beschreibt separiert die ganzheitliche, die Funktions- und Versorgungsbereich-bezogene und die im Einzelnen durchgeführte Umsetzung der strukturellen Mindestanforderungen der Richtlinie.
Der Umsetzungsgrad der QFR-RL umfasst den Durchdringungs- und den Implementierungsgrad.
Der Umsetzungsgrad der QFR-RL ist in fast allen Versorgungs- und Funktionsbereichen über die betrachteten Erfassungsjahre auf einem sehr hohen Niveau. Einzig der Bereich der pflegerischen Versorgung zeigt einen geringeren Wert an. Dabei stellt sich insbesondere die Umsetzung der Personalschlüssel von intensivtherapie- (1:1) und intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen (1:2) mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 g als problematisch dar.

Downloads Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

  • Abschlussbericht 2021

    pdf 29.09.2023 / 586 KB

  • Abschlussbericht (Anhang) 2021

    pdf 01.12.2022 / 2 MB

  • Frühere Veröffentlichungen

    2020
    2018